Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12762
VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839 (https://dejure.org/2018,12762)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839 (https://dejure.org/2018,12762)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2018 - 11 ZB 18.30839 (https://dejure.org/2018,12762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Zum Anspruch auf Terminsverlegung im Asylverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Ukraine); Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung; fahrlässiges Nichterscheinen; Nichtbeachtung von Beweisanregungen; Verschulden; Ukraine

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund Durchführung einer Verhandlung in Abwesenheit des Klägers; Glaubhaftmachung eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung im Asylverfahren; Anspruch eines ukrainischen Staatsangehörigen auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "erheblichen Gründe" ist einerseits dem im Verwaltungsprozess geltenden Gebot der Beschleunigung des Verfahrens und der Intention des Gesetzes, die gerichtliche Entscheidung möglichst aufgrund einer einzigen mündlichen Verhandlung herbeizuführen, andererseits dem verfassungsrechtlichen Erfordernis des rechtlichen Gehörs Rechnung zu tragen (BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8/13 - juris; B.v. 28.4.2008 - 4 B 47/07 - juris jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Bei den gestellten Anträgen handelt es sich um die Ankündigung von Beweisanträgen im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO und damit um eine bloße Anregung, im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO entsprechend zu ermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60/13 - juris Rn. 7; Geiger in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 26).
  • BVerwG, 04.02.2002 - 1 B 313.01

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Falles zu prüfen, ob der Verfahrensbeteiligte ohne Terminsaufhebung bzw. -verlegung in seinen Möglichkeiten beschränkt würde, sich in dem der Sache nach gebotenen Umfang zu äußern; das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird dagegen durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01, 1 PKH 40/01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 31 = juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 17; B.v. 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229 - juris Rn. 3; B.v. 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992 - juris Rn. 4; Geiger in Eyermann" VwGO" 14. Aufl. 2014, § 102 Rn. 6).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 74.07

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Die Prozessordnung sieht auch im Asylrechtsstreit keinen generellen Anspruch des anwaltlich vertretenen Klägers auf eine persönliche Anhörung vor (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2007 - 10 B 74/07 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - 13 A 341/18

    Drohen eines Schadens für einen Asylbewerber als Zivilperson bei Rückkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 2 LA 1784/17

    Anknüpfungsmerkmal; Flüchtlingseigenschaft; Kriegsdienst; Kriegsverbrechen;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 11 ZB 17.30041

    Gehörsrüge wegen Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins der mündlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Falles zu prüfen, ob der Verfahrensbeteiligte ohne Terminsaufhebung bzw. -verlegung in seinen Möglichkeiten beschränkt würde, sich in dem der Sache nach gebotenen Umfang zu äußern; das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird dagegen durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01, 1 PKH 40/01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 31 = juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 17; B.v. 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229 - juris Rn. 3; B.v. 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992 - juris Rn. 4; Geiger in Eyermann" VwGO" 14. Aufl. 2014, § 102 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 20 ZB 17.30393

    Verwaltungsgerichte, Subsidiärer Schutzstatus, Inländische Fluchtalternative,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229

    Berufung, Zulassung, Gehörsverletzung, Terminsänderung, Ablehnung,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Falles zu prüfen, ob der Verfahrensbeteiligte ohne Terminsaufhebung bzw. -verlegung in seinen Möglichkeiten beschränkt würde, sich in dem der Sache nach gebotenen Umfang zu äußern; das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird dagegen durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01, 1 PKH 40/01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 31 = juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 17; B.v. 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229 - juris Rn. 3; B.v. 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992 - juris Rn. 4; Geiger in Eyermann" VwGO" 14. Aufl. 2014, § 102 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992
    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839
    Vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Falles zu prüfen, ob der Verfahrensbeteiligte ohne Terminsaufhebung bzw. -verlegung in seinen Möglichkeiten beschränkt würde, sich in dem der Sache nach gebotenen Umfang zu äußern; das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird dagegen durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01, 1 PKH 40/01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 31 = juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 17; B.v. 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229 - juris Rn. 3; B.v. 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992 - juris Rn. 4; Geiger in Eyermann" VwGO" 14. Aufl. 2014, § 102 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 15 ZB 18.31230

    Unbegründeter Terminverlegungsantrag

    Das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird mithin durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01, 1 PKH 40.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 31 = juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229 - juris Rn. 4; B.v. 12.12.2017 - 11 ZB 17.31689 - juris Rn. 4; B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - juris Rn. 3; B.v. 20.4.2018 - 11 ZB 18.30839 - juris Rn. 4; Geiger in Eyermann" VwGO" 14. Aufl. 2014, § 102 Rn. 6).

    So kann das Unterbleiben einer persönlichen Anhörung je nach den Umständen des Einzelfalles verfahrensfehlerhaft sein, wenn es für die Entscheidung nach der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts auf den persönlichen Eindruck von dem Asylbewerber ankommt, etwa weil das Gericht auf seine Glaubwürdigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Angaben abstellt (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 12.12.2017 a.a.O.; B.v. 20.4.2018 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 20.12.2017 - 4 A 577/16.A - juris Rn. 4).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht